Die In Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz geltenden Landesjustizvollzugsgesetze sehen keine Bildung von Überbrückungsgeld mehr vor. Im Land Berlin ist die Abschaffung des Überbrückungsgeldes derzeit in Planung und soll 2016 umgesetzt werden.
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