Schuldenabbau im Vollzug – wie soll das gehen?


Solche oder ähnliche Sätze kann man von vielen Inhaftierten hören. Bei den meisten Gefangenen haben die Schulden gerade als Folge der Straftat und der Inhaftierung überhandgenommen und tatsächlich gibt es nur in sehr wenigen JVAs eine professionelle Schuldnerberatung – nicht zuletzt wegen der Komplexität der Materie.

Das Wichtigste ist: den Kopf nicht in den Sand stecken, sondern das Problem anpacken! Handlungsschritte, die Sie selbst in die Hand nehmen können:

  1. Kontakt zu Gläubigern aufnehmen
    Zunächst muss man sich natürlich einen Überblick über seine Schulden verschaffen. Gerade vom Knast aus ist das nicht immer einfach. Oft hilft es, die Gläubiger um eine Aufstellung der Schulden zu bitten. Falls Sie nicht mehr genau wissen, welche Gläubiger Forderungen an Sie stellen, können Sie sich Auskunft holen beim Amtsgericht Ihres letzten Wohnsitzes oder bei der Schufa.

  2.  Verminderung laufender Kosten
    Die Inhaftierung kann eine gute Gelegenheit sein, sich von unnützen laufenden Ausgaben zu trennen: von Zeitschriften, Abos, Telekommunikationsverträgen, überflüssigen Versicherungen oder Vereinsmitgliedschaften. Mit Hinweis auf die derzeitige Inhaftierung lässt sich dabei oft eine fristlose Kündigung erreichen.

  3. Stundung
    Auch in der Haft lässt sich in vielen Fällen eine Stundung der Schuld erreichen. Durch Stundungsvereinbarungen wird ein Anstieg der Schulden vermieden.

  4. Teilverzicht oder Vergleich
    Eine weitere und gute Alternative zum Schuldenabbau stellt der Vergleich, auch Teilverzicht genannt, dar. Hierfür gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Sie können mit den Gläubigern alle Modalitäten frei vereinbaren.  Bei der schriftlichen Ver-
    einbarung sollte unbedingt darauf hingewiesen werden dass hierdurch keine weiteren Kosten entstehen. Erfahrungsgemäß sind – je nach persönlicher, familiärer und wirtschaftlicher Situation – Zahlungsquoten ab 20% realistisch.

  5. Ratenzahlungen
    Bei niedriger Verschuldung, kleiner Gläubiger-anzahl und regelmäßigem Einkommen können Raten zur Tilgung der Verbindlichkeiten sinnvoll sein, sofern innerhalb eines überschaubaren Zeitraums damit die Forderungen vollständig getilgt werden. Dies sollte mit den Gläubigern schriftlich vereinbart werden und man sollte unbedingt darauf hinweisen, dass durch die Ratenzahlung keine weiteren Kosten entstehen.

  6. Girokonto/Bankkredite
    Die häufigste Form der Bankkredite sind Überziehungskredite auf Girokonten. Wenn nach der Inhaftierung keine regelmäßigen Einzahlungen auf das Konto erfolgen, kündigen die Banken oft das Girokonto und die Gesamtschuld wird sofort fällig. Zinsen und Verzugszinsen können den ursprünglichen Betrag rasch in die Höhe treiben. Durch ein Schreiben an die Bank mit dem Hinweis auf die Inhaftierung lassen sich diese Schwierigkeiten meist verhindern. Manchmal kann man die Bank sogar dazu bewegen, während der Inhaftierung auf die Zinsen zu verzichten.

  7. Unterhaltsschulden
    Während der Haft übernimmt vielfach das Jugendamt die Unterhaltsleistungen (Unterhaltsvorschuss), die dann nach der Inhaftierung zurückgefordert werden. Auf Antrag kann die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung für die Zeit der Haft auf Null gesetzt werden, so dass während der Haft keine weiteren Schulden beim Jugendamt entstehen. Diesen Antrag sollte man gleich zu Beginn der Haft stellen!

  8. Schulden aus der Gerichtsverhandlung (Gerichtskosten)
    Die Kosten eines Strafverfahrens und die Auslagen der Prozessteilnehmer muss in der Regel der Verurteilte tragen (muss aber ausdrücklich im Urteil stehen). Aufgabe der Gerichtskasse ist es, diese Beträge einzufordern. Man kann jedoch versuchen, mit der Gerichtskasse eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen, so dass diese von der Pfändung des freien Eigengelds absieht, um dann mit dem verbleibenden Betrag den restlichen Gläubigern ebenfalls eine Ratenzahlung anzubieten. Bei hoher Verschuldung können Gefangene dort einen Antrag auf Niederschlagung der Schuld stellen. Einen Erlass der Schuld kann man nur dann erreichen, wenn man längerfristig hohe Unterhalts- oder Opferentschädigungs-Verpflichtungen hat.